Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber:innen – großer Benefit, kleiner Aufwand
Machen Sie Ihre Mitarbeitenden glücklich und kurbeln Sie mit Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber:innen Ihr Gesundheitsmanagement an.
So führen Sie Fahrrad-Leasing als Arbeitgeber:in ein
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf oder melden Sie sich zu einem unserer kostenfreien, regelmäßig stattfindenden Web-Seminare an.
Schließen Sie einen kostenlosen Rahmenvertrag mit JobRad® ab – unkompliziert, digital und ohne Mindestabnahmemenge.
Holen Sie Ihre Belegschaft an Bord: Unser maßgeschneidertes Kommunikationspaket liefert Ihnen jede Menge Tools & Vorlagen für die Kommunikation.
Die passenden Räder finden Ihre Mitarbeitenden im Fachhandel. Bestellung und Verwaltung erledigen Sie mit wenigen Klicks im meinJobRad®-Portal.
Hier verbirgt sich toller Inhalt!
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Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Welche, lesen Sie in der Datenschutzerklärung.
JobRad® – Jetzt auf die Nummer eins setzen
JobRad®-Benefits für Unternehmen
Beste Betreuung am Markt
Mehr als 70.000 zufriedene Kund:innen sprechen für sich: JobRad® ist die Nummer eins! Mit unserer persönlichen Betreuung im Innen- und Außendienst sowie langjähriger Erfahrung im Dienstrad-Leasing sorgen wir für großartige Erlebnisse.
Kostenneutral umgesetzt
Sie können nur gewinnen: Der Rahmenvertrag ist kostenlos, der Aufwand für die Einführung überschaubar. Und im Gegenzug profitieren Sie von gesünderen und zufriedeneren Mitarbeitenden und steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in!
Unkompliziert & digital
Für Arbeitgeber:innen ist JobRad® schnell eingeführt – egal ob als eigene Lösung oder als Teil eines Mobilitätsbudgets. Und über das digitale JobRad®-Portal erledigen Sie Bestellung und Verwaltung der Räder in nur wenigen Klicks.
Ausfallmanagement inklusive
Elternzeit, Kündigung oder längere Krankheit – und es gibt kein wandlungsfähiges Gehalt mehr? Keine Sorge: Unser umfangreiches Ausfallmanagement schützt Sie vor Unerwartetem und ist in der Standard-Versicherung für jedes JobRad® enthalten.
In bester Gesellschaft: Mehr als 70.000 Arbeitgeber:innen bieten bereits JobRad® an.
Rundumblick für Unternehmen
Was bietet Ihnen JobRad® als Benefit? Überzeugen Sie sich in unserem kostenfreien Web-Seminar unverbindlich von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings und klären Sie mit uns Ihre individuellen Fragen im Chat.
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Häufige Fragen
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Kommen auf mich als Arbeitgeber:in Kosten zu?
Als Arbeitgeber:in können Sie Ihren Mitarbeitenden JobRad kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das meinJobRad-Portal abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.
Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber:innen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.
Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für ein JobRad®.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad® als Gehaltsextra finden Sie hier.
Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.
Wie ist ein JobRad® versichert?
Jedes JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.
Das JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Wie ärgerlich! Den Diebstahl bzw. Schaden muss der:die JobRadler:in unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden – unter Angabe der Rahmennummer und mit aussagekräftigen Fotos zur Dokumentation des Schadens. Anschließend melden die Betroffenen den Schaden direkt bei der assona GmbH.
Für den weiteren Prozess gibt es zwei Möglichkeiten:
Die betroffene Person möchte kein neues JobRad®?
Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet der Einzelleasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.
Die betroffene Person möchte ein neues JobRad®?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues JobRad® beantragt werden. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad®?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und dem Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Was ist der Dienstleistungsvertrag?
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und uns (der JobRad GmbH) als Dienstleisterin geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des meinJobRad®-Portals zur digitalen Abwicklung des JobRad®-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um das JobRad®-Modell im Unternehmen anbieten zu können.
Was ist der Leasingrahmenvertrag?
Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Um den Beschäftigten das JobRad® steuerbegünstigt anbieten zu können, müssen Sie als Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Sie ergänzen dann intern mit Ihren Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad®. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in die Bedingungen für die JobRad®-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.
Was geschieht, wenn Mitarbeitende vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen?
Als Arbeitgeber:in sind Sie durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Eine Übersicht unserer Lösungen finden Sie hier.