Fahrrad-Leasing für Arbeit­geber:innen – großer Benefit, kleiner Aufwand

Machen Sie Ihre Mitarbeitenden glücklich und kurbeln Sie mit Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber:innen Ihr Gesundheitsmanagement an.

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So führen Sie Fahrrad-Leasing als Arbeitgeber:in ein

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Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf oder melden Sie sich zu einem unserer kostenfreien, regelmäßig stattfindenden Web-Seminare an.

 

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Vertrag abschließen

Schließen Sie einen kostenlosen Rahmenvertrag mit JobRad® ab – unkompliziert, digital und ohne Mindestabnahmemenge.

 

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Mitarbeitende begeistern

Holen Sie Ihre Belegschaft an Bord: Unser maßgeschneidertes Kommunikationspaket liefert Ihnen jede Menge Tools & Vorlagen für die Kommunikation.

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Los geht's

Die passenden Räder finden Ihre Mitarbeitenden im Fachhandel. Bestellung und Verwaltung erledigen Sie mit wenigen Klicks im meinJobRad®-Portal.

Hier verbirgt sich toller Inhalt!

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JobRad® – Jetzt auf die Nummer eins setzen

JobRad®-Benefits für Unternehmen

Beste Betreuung am Markt

Mehr als 70.000 zufriedene Kund:innen sprechen für sich: JobRad® ist die Nummer eins! Mit unserer persönlichen Betreuung im Innen- und Außen­dienst sowie langjähriger Erfahrung im Dienstrad-Leasing sorgen wir für großartige Erlebnisse.

Kostenneutral umgesetzt

Sie können nur gewinnen: Der Rahmen­vertrag ist kostenlos, der Aufwand für die Einführung überschaubar. Und im Gegenzug profitieren Sie von gesünderen und zufrieden­eren Mitar­beitenden und steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in!

Unkompliziert & digital

Für Arbeitgeber:innen ist JobRad® schnell eingeführt – egal ob als eigene Lösung oder als Teil eines Mobilitäts­budgets. Und über das digitale JobRad®-Portal erledigen Sie Bestellung und Verwaltung der Räder in nur wenigen Klicks.

Ausfallmanagement inklusive

Elternzeit, Kündigung oder längere Krankheit – und es gibt kein wandlungs­fähiges Gehalt mehr? Keine Sorge: Unser umfangreiches Ausfall­management schützt Sie vor Un­erwartetem und ist in der Standard-Versicherung für jedes JobRad® enthalten.

Header Arbeitgeber-Startseite JobRadler fährt los

In bester Gesellschaft: Mehr als 70.000 Arbeitgeber:innen bieten bereits JobRad® an.

Von Anfang an waren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom JobRad®-Angebot begeistert.
Dr. Ulrike Körner
Leiterin des internen BGM, BARMER
Dr. Ulrike Körner, Leiterin Betriebliches Gesundheitsmanagement, Barmer 960x720
Für die Generation von heute ist es wichtig, dass man flexible Job-Benefits hat, aus denen der Mitarbeiter auswählen kann – und da ist JobRad® eine wichtige Option.
Ulf Wilhelm
HR Labour Relations Director, L'Oréal
Bei JobRad® haben wir von Anfang an gespürt, wie sehr man dort für das Thema brennt – die wollen nachhaltige Mobilität tatsächlich voranbringen.
Ruth Schulze
Director employment conditions, Robert Bosch GmbH
Bosch: Ruth Schulze 2019
Zusammen mit unserem Bikesharing-Angebot Call a Bike passt das DB Firmenrad perfekt in unsere Unternehmens­strategie.
Lars Hünninghausen
Leiter Grundsätze, Vergütung, Nebenleistungen und Arbeitszeit, Deutsche Bahn AG
  • Vaude Logo Dark
  • Schneider Logo Dark
  • Bosch Logo dark
  • Lecos Logo Dark
  • loreal-600x338-dark
  • db Arbeitgeber Referenz dark

Rundumblick für Unternehmen

Was bietet Ihnen JobRad® als Benefit? Überzeugen Sie sich in unserem kostenfreien Web-Seminar unverbindlich von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings und klären Sie mit uns Ihre individuellen Fragen im Chat.

Beratung im Büro zu JobRad

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Häufige Fragen

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.

Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?

Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.

Das ist beispielsweise der Fall für:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer:innen in Probezeit
  • befristete Beschäftigte
  • Zeitarbeiter:innen
  • Mini- und Midi-Jobber:innen
  • Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
  • Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.

Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.

Kommen auf mich als Arbeitgeber:in Kosten zu?

Als Arbeitgeber:in können Sie Ihren Mitarbeitenden JobRad kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das meinJobRad-Portal abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.

Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber:innen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.

Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?

Natürlich! Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für ein JobRad®.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad® als Gehaltsextra finden Sie hier.

Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?

Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.

Wie ist ein JobRad® versichert?

Jedes JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.

Das JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?

Wie ärgerlich! Den Diebstahl bzw. Schaden muss der:die JobRadler:in unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden – unter Angabe der Rahmennummer und mit aussagekräftigen Fotos zur Dokumentation des Schadens. Anschließend melden die Betroffenen den Schaden direkt bei der assona GmbH.

 

Für den weiteren Prozess gibt es zwei Möglichkeiten:

Die betroffene Person möchte kein neues JobRad®?

Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet der Einzelleasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.

 

Die betroffene Person möchte ein neues JobRad®?

Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues JobRad® beantragt werden. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.

Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad®

Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und dem Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.

Was ist der Dienstleistungsvertrag?

Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und uns (der JobRad GmbH) als Dienstleisterin geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des meinJobRad®-Portals zur digitalen Abwicklung des JobRad®-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um das JobRad®-Modell im Unternehmen anbieten zu können.

Was ist der Leasingrahmenvertrag? 

Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.

Was ist der Überlassungsvertrag?

Um den Beschäftigten das JobRad® steuerbegünstigt anbieten zu können, müssen Sie als Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Sie ergänzen dann intern mit Ihren Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad®. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in die Bedingungen für die JobRad®-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

Was geschieht, wenn Mitarbeitende vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen?

Als Arbeitgeber:in sind Sie durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Eine Übersicht unserer Lösungen finden Sie hier.

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