Tarifeinigung der TdL ermöglicht Dienstrad-Leasing
Durchbruch fürs Fahrrad-Leasing: Diensträder sind seit Januar 2024 auch für Tarifangestellte der Länder möglich.
Aktuelles
Neujahrs-Geschenk für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder: Eine neue Tarifeinigung ermöglicht es den Bundesländern seit dem 1. Januar 2024, ihren Beschäftigten Fahrrad-Leasing anzubieten. Dadurch kommen rund 850.000 Tarifangestellte, die bisher vom Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung ausgeschlossen waren, dem Traum vom eigenen Dienstrad einen Schritt näher.
Das Wichtigste im Überblick:
- Gültig ab: 1. Januar 2024
- Alle* Bundesländer können ihren Tarifangestellten Leasingfahrräder und E-Bikes per Gehaltsumwandlung ermöglichen
- *Da Hessen nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, gelten hier andere Regelungen
- Für Bayern und Baden-Württemberg gelten die bereits verhandelten Regelungen weiterhin
„Bisher stand Dienstrad-Leasing meistens nur Landesbeamtinnen und -beamten offen“, erklärt JobRad®-Geschäftsführer Florian Baur. „Wir freuen uns, dass mit der Tarifeinigung nun endlich die Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten erreicht ist, für die wir uns – übrigens als einziger Dienstradleasinganbieter – seit Jahren im Rahmen unserer politischen Kommunikationsarbeit eingesetzt haben.“ Seit Unternehmensgründung ist das politische Engagement pro Fahrrad zentraler Bestandteil der Arbeit von JobRad®.
Der neue Tarifvertrag gilt ab dem 1. Januar 2024. Ab diesem Stichtag eröffnet er allen Bundesländern (außer Hessen, wo eine abweichende Regelung gilt) die Möglichkeit, Tarifangestellten die Nutzung von Leasingfahrrädern und -E-Bikes per Gehaltsumwandlung anzubieten. Die für Tarifangestellte in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bereits verhandelten Regelungen haben weiterhin Bestand.
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