Häufige Fragen für Arbeitnehmer:innen
Sie sind Arbeitnehmer:in und möchten gerne ein Dienstrad fahren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad®.

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Das mein JobRad-Portal
Das meinJobRad-Portal
Was ist das meinJobRad®-Portal?
Das meinJobRad®-Portal ist unser digitales Portal rund um dein JobRad®. Es ist mit allen gängigen Endgeräten nutzbar. Im Portal kannst du jederzeit deine Daten aktualisieren (z. B. wenn sich deine E-Mail-Adresse ändert), den Status deiner JobRad®-Anträge verfolgen und alle Daten zu laufenden Verträgen (z. B. deine Service-ID) einsehen. Sollte dein JobRad® beschädigt oder gestohlen werden, kannst du den Schaden ebenfalls über das Portal melden.
Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das meinJobRad®-Portal?
Unser Portal ist browserbasiert – du brauchst also kein bestimmtes Betriebssystem und keine zusätzliche Software. Es genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop. Als Browser empfehlen wir Chrome oder Firefox.
Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Solltest du dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung haben, raten wir, auf ein anderes Gerät/einen der empfohlenen Browser zu wechseln.
Wo finde ich den Login oder Zugang, um mich für das meinJobRad®-Portal meiner Firma zu registrieren?
Die Adresse zum meinJobRad®-Portal deines Unternehmens teilt dir deine Personalabteilung bzw. ein:e JobRad®-Bevollmächtigte:r in deinem Unternehmen mit – oder du findest den Link im Intranet deines Unternehmens.
Du hast dich schon im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens registriert? Dann kannst du dich hier einloggen.
Dienstrad-Leasing Grundlagen
Einzelleasingvertrag
Folgeleasing
Folgeleasing-Aktion
Fragen zu den Stellen
JobRad Bestellung
JobRad empfehlen
JobRad für Selbstständige
JobRad-Grundlagen
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung findest du hier.
Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?
Du hast die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!
Bitte beachte:
- Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
- Als JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sind.
- In Einzelfällen behalten wir uns eine individuelle Markenprüfung vor.
- Wenn es dein:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
Bietet jedes Fahrradgeschäft JobRad® an?
Nein, aber jede:r Händler:in kann es. In Deutschland hast du die Auswahl aus über 6500 JobRad®-Fachhändler:innen – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt stetig weiter.
Einen Fachhandel in deiner Nähe findest du bequem über unsere Karte.
Darf man ein JobRad® auch privat nutzen?
Ja! Egal wann und wo: Für dein JobRad® ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann dein:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.
Warum ist JobRad® günstiger als der Direktkauf?
Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden!
Wie? Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für dich wie auch für deine:n Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von dir zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?
Deine Raten und mögliche Ersparnis berechnest du ganz einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen findest du in diesem Video.
Tipp: Du bist bereits im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens angemeldet? Dann nutze den Vorteilsrechner auf der dortigen Startseite: Hier sind die exakten Konditionen für deine Arbeitsstätte hinterlegt.
Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt dein:e Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, musst du den geldwerten Vorteil nicht versteuern. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra findest du hier.
Was ist die Umwandlungsrate?
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das JobRad® zahlst. Sie setzt sich zusammen aus:
- der Nutzungsrate für das JobRad® – diese macht den größten Anteil aus
- der Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung (falls nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen)
- der Rate für die JobRad®-Inspektion bzw. den JobRad®-FullService (falls gebucht und nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen).
Dein:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.
Du möchtest die voraussichtliche Höhe deiner persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zu unserem Vorteilsrechner.
Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?
Richtig – das sind aber nicht deine tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad®-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn du zahlst sie aus dem Bruttoentgelt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchtest du die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie deinem Einkommen, deiner Steuerklasse etc. ab.
Tipps:
- Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung kannst du gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt dein:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung, JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService, fährst du noch günstiger.
- Deine persönliche Ersparnis berechnest du einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des „erweiterten Modus".
- Dein:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann registriere dich im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens und nutze den Vorteilsrechner im Login-Bereich. Dort sind alle individuellen Parameter für dein Unternehmen bereits hinterlegt.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.
JobRad-Inspektion und JobRad-FullService
JobRad-Services
Welche Service-Optionen habe ich für mein JobRad®?
Falls dein:e Arbeitgeber:in sich für zusätzliche Service-Optionen entscheidet, hast du bei Antragstellung die Möglichkeit, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService (inklusive der JobRad®-Inspektion) hinzuzubuchen.
Was ist die JobRad®-Inspektion?
Mit der JobRad®-Inspektion erhältst du für 5€ (netto) monatlich pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90€ (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhältst du also drei Inspektionen. Diese darfst du bei beliebigen JobRad®-Premiumhändler:innen deiner Wahl durchführen lassen. Eine:n Händler:in findest du über unsere Suche.
Detaillierte Informationen zur Inspektion findest du auch auf der Seite zu unseren Services.
Bitte beachten:
- Ob dein:e Arbeitgeber:in die JobRad®-Inspektion anbietet, siehst du auf der Startseite im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens (unter „Alle Informationen auf einen Blick“ -> „Überblick“).
- Bei einzelnen Arbeitgeber:innen gelten andere Kontingente für die Inspektion. Details dazu findest du im Merkblatt zur JobRad®-Inspektion im Download Center des meinJobRad®-Portals deines Unternehmens.
- Ein nachträgliches Hinzufügen zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich. Schließe die JobRad®-Inspektion bei Antragstellung also direkt mit ab.
- Du nutzt den JobRad®-FullService? Dann ist die JobRad®-Inspektion inklusive.
Was ist der JobRad®-FullService?
Mit dem JobRad®-FullService erhältst du für monatlich 10 € (netto) pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhältst du also drei Inspektionen. Zusätzlich bist du auch bei anfallenden Verschleißreparaturen (inklusive Verschleißteilersatz) abgesichert, und zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 230 € (inkl. MwSt.). Inspektion und Reparaturen darfst du bei beliebigen JobRad®-Premiumhändler:innen Ihrer Wahl durchführen lassen. Eine:n Händler:in findest du über unsere Suche.
Detaillierte Informationen findest du auch auf der Seite zu unseren Services.
Bitte beachten:
- Ob dein:e Arbeitgeber:in den JobRad®-FullService anbietet, siehst du auf der Startseite im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens (unter „Alle Informationen auf einen Blick“ -> „Überblick“).
- Bei einzelnen Arbeitgeber:innen gelten andere Beträge und Bedingungen für den FullService. Details dazu findest du im Merkblatt zum JobRad®-FullService im Download-Center des meinJobRad®-Portals deines Unternehmens.
- Ein nachträgliches Hinzufügen des JobRad®-FullService zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich. Schließe den JobRad®-FullService bei Antragstellung also direkt mit ab.
Wann kann ich eine JobRad®-Inspektion durchführen lassen?
Falls du beim Abschluss deines Vertrags die JobRad®-Inspektion oder den JobRad-FullService gebucht hast, stehen dir während der Leasinglaufzeit insgesamt drei Inspektionen zur Verfügung.
Unsere Empfehlung: Der optimale Zeitpunkt für die erste JobRad®-Inspektion ist in der Regel zehn bis zwölf Monate nach Übernahme des Rads. Lasse anschließend die weiteren Inspektionen im jährlichen Abstand durchführen. Auf diese Weise bleibt dein JobRad® immer in Schuss.
Wo kann ich eine JobRad®-Inspektion oder einen JobRad®-FullService durchführen lassen?
Bei unseren JobRad®-Premiumhändler:innen – davon gibt es bundesweit über 6500. Den:die Premiumhändler:in deiner Wahl findest du über unsere Suche.
JobRad-Vollkaskoversicherung
JobRad® in Deinem Online-Shop
Kontaktmittler
Kosten und Steuerliches
Leasingende
Leasingfähiges Zubehör
Mehrfachleasing
Partnerprogramm ServicePro24
Prämien-Aktion Unternehmen werben
Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen bei JobRad®
Reguläres Leasingende
Rund um den JobRad-Vertrag
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad®?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Um dir das JobRad® steuerbegünstigt anbieten zu können, muss dein:e Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Dein:e Arbeitgeber:in ergänzt dann intern mit dir den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad®. In diesem Überlassungsvertrag regelt dein:e Arbeitgeber:in und du die Bedingungen für die JobRad®-Nutzung und vereinbart unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.
Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem JobRad®?
Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich deine persönliche oder berufliche Situation, entscheidet dein:e Arbeitgeber:in, was mit dem JobRad® passiert. Bitte lies den Überlassungsvertrag und vereinbare ein Gespräch mit der Ansprechperson in deinem Unternehmen.
Ich nehme das Kaufangebot für mein JobRad® nicht an. Wie geht es dann weiter?
Bitte gib das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Wenn du das Kaufangebot nicht annimmst, wird das Rad innerhalb von 30 Werktagen nach Vertragsende bei dir abgeholt. In der Hauptsaison kann es auch etwas länger dauern.
Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In seltenen Fällen wird die Abholung durch deine:n Händler:in abgewickelt.
Du erhältst nach Leasingende alle Informationen, an wen und auf welchem Weg du das JobRad® zurückgeben darfst.
Dies gilt nur für das Kaufangebot zum regulären Ende deines Leasingvertrages nach 36 Monaten.
Rund ums JobRad
Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – was ist der Unterschied?
Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfährst du in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.
Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?
Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad® in Frage?
Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe deiner Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung deines JobRads.
Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad® in Frage?
Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Kann ich auch mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen?
Das entscheidet dein:e Arbeitgeber:in. Die meisten Arbeitnehmer:innen können mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen.
Kann man ein JobRad® auch individuell zusammenstellen?
Natürlich. Dein:e JobRad®-Fachhändler:in stellt dir gerne dein Wunschrad zusammen.
Das musst du beachten:
- Der:die Händler:in muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das JobRad® korrekt abrechnen.
- Bestellungen von individuell zusammengestellten JobRädern können nicht storniert werden, da Händler:innen diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.
Was ist Leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für JobRadler:innen vergrößern. Eine ausführliche Liste findest du im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit leasingfähigem Zubehör.
Wichtig:
- Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, musst du den:die Händler:in bitten, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden!
Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?
Für Pflege und Wartung des JobRads ist der:die jeweilige JobRadler:in verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.
Wer darf mit einem JobRad® fahren?
Ein JobRad® darf von dem:der JobRadler:in und in aller Regel auch von den Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, das Unternehmen schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Überlassungsvertrag haftet jedoch der:die JobRadler:in.
Dienstwagen und JobRad® – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?
Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler:innen.
Nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuerndem Betrag reduzieren, wenn du das JobRad® für den Arbeitsweg nutzt.
Bitte beachten: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir, eine Steuerberatung zu Rate zu ziehen.
Kann ich mein JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen?
Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, allen Jobradler:innen nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für ihr JobRad® zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.
Muss ich die Verpackung meines JobRads aufbewahren?
Nein. Solltest du dein JobRad® nach Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns um die Abholung des Rads. Die Transportfirma stellt dir dann eine Verpackung zur Verfügung. Diese wird in der Regel vor der Abholung zugesendet – ansonsten wird das Rad unverpackt abgeholt.
Schaden, Diebstahl und Co.
Ist mein JobRad® versichert?
Ja! Jedes JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.
Was mache ich bei einer Panne?
Die JobRad®-Mobilitätsgarantie ist bei jedem JobRad® inklusive und schützt dich unterwegs, unter anderem mit mobiler Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer. Die Nummer sowie weitere Informationen findest du auf unserer Serviceseite.
Habe ich auf mein JobRad® Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller:innen freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt dir gern dein:e JobRad®-Fachhandelspartner:in mit.
Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Deine Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist der:die JobRad®-Fachhandelspartner:in, von dem:der du dein Rad bezogen hast.
Grundsätzlich gilt:
- Für dein JobRad® gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads.
- Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Du möchtest wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen findest du im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung auf der meinJobRad®-Portal Startseite deines Unternehmens.
Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad®. Was tue ich?
Der einfachste Weg zur Schadensmeldung führt über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in. Bring dein JobRad® hierzu zu einem unser zahlreichen Fachhandelsgeschäfte in deiner Nähe. Dieses nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und dem:der JobRad®-Fachhandelspartner:in. Du musst nichts weiter tun, sondern wirst bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Du möchtest den Schaden dennoch lieber selbst melden? Hierzu stehen untenstehende Möglichkeiten zur Verfügung:
- über das meinJobRad®-Portal
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigst du die Antragsnummer (KAU-Nummer) deines JobRads. Diese findest Du im meinJobRad®-Portal deiness Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Mein JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Dein JobRad® wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melde den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentiere den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend meldest du den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das meinJobRad®-Portal
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigst du die Antragsnummer (KAU-Nummer) deines JobRads. Diese findest du im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Warte nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung („Regulierung“), erhältst du von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von deiner Entscheidung ab:
Du möchtest kein neues JobRad®?
Für dich bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet dein Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch deine:n Arbeitgeber:in beendet.
Du möchtest ein neues JobRad®?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kannst du ein neues JobRad® beantragen. Wir bitten dich, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues JobRad®?
Erst, wenn der Diebstahl bzw. Schaden durch die Versicherung reguliert ist, kannst du ein neues JobRad® beantragen. Gehe dabei bitte wie folgt vor, damit wir dir 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:
- Suche dir innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad im JobRad®-Fachhandel. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
- Sende das Fachhandelsangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
- Bitte warte ab, bis JobRad® deinen Antrag im meinJobRad®-Portal angelegt hat und werde bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
- Wir legen im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens einen JobRad®-Antrag für dich an und teilen dir anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
- Alles Weitere läuft wie gewohnt: Du reichst deinen Bestellantrag ein und am Ende nimmst du dein neues JobRad® in Empfang. Wir wünschen jetzt schon eine gute und sichere Fahrt!
Service-Themen
Sonstige
Steuerliches
Wie ist ein JobRad® zu versteuern und was gilt es zu beachten?
Geldwerter Vorteil, Entfernungspauschale etc.: Alles, was du zur Versteuerung eines JobRads wissen musst, erfährst du auf unserer Seite zur Dienstrad-Versteuerung.
Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Was ist zu beachten?
Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad® für die Mitarbeitenden wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.
Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Unternehmen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.
Storno und Änderungen
Versicherung
Vertragsbeginn
Werbeunterstützung
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