Leasing-Rechner für dein JobRad®

Welche Ersparnis bringt JobRad®? Unser Leasing-Rechner vermittelt dir eine gute Vorstellung, was dich das Wunschrad mit Fahrrad- oderE‑Bike-Leasing kosten wird. Um deine ungefähre Leasingrate zu berechnen, benötigst du lediglich den Preis deines Rads und dein aktuelles Gehalt.

JobRad-Rennradlerin sitzt auf einer Bank und genießt die Aussicht

Dein Unternehmen bietet bereits JobRad® an? 

Nutze für eine noch genauere Beispielrechnung den JobRad®-Rechner im meinJobRad®-Portal – den Link zur Registrierung erhältst du in deinem Unternehmen.

Traumrad aussuchen – jedes Rad, jede Marke kann dein JobRad® sein

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Das Trekking-Rad mit E-Motor kann dein nächstes JobRad sein

Wissenswertes rund ums JobRad®

JobRadler in Arbeitshose lehnt an Container, hinter ihm Wasser
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So funktioniert Fahrrad‑Leasing mit JobRad®

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Was passiert mit dem JobRad® nach Leasingende?

36 Monate sind bald vorbei und das Leasingende für Ihr JobRad® naht. Wie es jetzt in Sachen Kauf­angebot, Übernahme oder Rückgabe weitergeht, erfährst du hier.

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Schritt für Schritt: Ihre JobRad®-Bestellung

Ihr Unternehmen bietet JobRad® an und Sie wollen sofort loslegen? Super! Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Ablauf für ein JobRad® – von der Registrierung über das Fachhandels-Angebot bis zum Abholcode.

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Häufige Fragen

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung findest du hier.

Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?

Du hast die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!

Bitte beachte:

  • Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
  • Als JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sind.
  • In Einzelfällen behalten wir uns eine individuelle Markenprüfung vor.
  • Wenn es dein:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.

Bietet jedes Fahrradgeschäft JobRad® an?

Nein, aber jede:r Händler:in kann es. In Deutschland hast du die Auswahl aus über 6500 JobRad®-Fachhändler:innen – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt stetig weiter.

Einen Fachhandel in deiner Nähe findest du bequem über unsere Karte.

Darf man ein JobRad® auch privat nutzen?

Ja! Egal wann und wo: Für dein JobRad® ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann dein:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.

Warum ist JobRad® günstiger als der Direktkauf?

Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden! 

Wie? Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für dich wie auch für deine:n Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von dir zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.

Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?

Deine Raten und mögliche Ersparnis berechnest du ganz einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen findest du in diesem Video.

Tipp: Du bist bereits im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens angemeldet? Dann nutze den Vorteilsrechner auf der dortigen Startseite: Hier sind die exakten Konditionen für deine Arbeitsstätte hinterlegt.

Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?

Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

Besonders attraktiv: Übernimmt dein:e Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, musst du den geldwerten Vorteil nicht versteuern. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra findest du hier.

Was ist die Umwandlungsrate? 

Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das JobRad® zahlst. Sie setzt sich zusammen aus:

Dein:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.

Du möchtest die voraussichtliche Höhe deiner persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zu unserem Vorteilsrechner.

Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?

Richtig – das sind aber nicht deine tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad®-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn du zahlst sie aus dem Bruttoentgelt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchtest du die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie deinem Einkommen, deiner Steuerklasse etc. ab.

Tipps:

  • Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung kannst du gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt dein:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung, JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService, fährst du noch günstiger.
  • Deine persönliche Ersparnis berechnest du einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des „erweiterten Modus".
  • Dein:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann registriere dich im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens und nutze den Vorteilsrechner im Login-Bereich. Dort sind alle individuellen Parameter für dein Unternehmen bereits hinterlegt.

Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?

Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.

Das ist beispielsweise der Fall für:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer:innen in Probezeit
  • befristete Beschäftigte
  • Zeitarbeiter:innen
  • Mini- und Midi-Jobber:innen
  • Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
  • Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.

Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.

Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?

Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.

Noch kein JobRad® in deinem Unternehmen?

Bringe die Sache jetzt ins Rollen und begeister deine Führungskraft oder deine Personalabteilung mithilfe unserer Informationsmaterialien!