JobRad®: So funktioniert Fahrrad‑Leasing

Hilfe, Dienstrad-Leasing! Ist das nicht viel zu kompliziert? Das muss es nicht. JobRad® macht es einfach für alle. Erfahren Sie, was JobRad® ist und wie das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing funktioniert – ganz ohne Kopfzerbrechen.

Zwei JobRadler fahren zufrieden in den Feierabend

Also: Wie läuft Fahrrad-Leasing und was ist JobRad®?

Das Dienstrad ist der neue Dienstwagen: Angestellte suchen sich ihr Fahrrad im Handel aus, Arbeitgeber:innen leasen die Fahrräder für ihre Mitarbeitenden. Diese dürfen sie frei nutzen – egal, ob privat oder geschäftlich.

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So funktioniert die JobRad-Finanzierung

Sparen oder noch mehr sparen? Für die Finanzierung des JobRads® gibt es zwei Varianten – Unternehmen können wählen, wie sie JobRad® anbieten möchten.

Gehaltsumwandlung

Bei der Gehaltsumwandlung zahlen Angestellte die monatliche Rate für das Rad von ihrem Bruttolohn. Viele Unternehmen bezuschussen die Rate zusätzlich. So sparen Mitarbeitende noch mehr.

Gehaltsextra

Gibt es das JobRad® als Gehaltsextra, übernehmen Arbeitgeber:innen die monatliche Rate und zahlen sie zusätzlich zum Gehalt. Mitarbeitende fahren das Firmenrad also ohne Kosten.

OK und was macht JobRad®?

JobRad® sorgt dafür, dass beim Fahrrad-Leasing alles läuft: Wir stellen alle nötigen Verträge und Abläufe zur Verfügung. Und zwar komplett digital: Von der Bestellung über die Verwaltung bis zum Leasingende erledigen Sie alles in unserem Online-Portal.

Blonde Frau blickt vom Laptop hoch

Die Bedingungen für JobRad® sind vertraglich geregelt – sowohl zwischen Unternehmen und Leasing­gesellschaft als auch zwischen dem Unternehmen und den einzelnen Mitarbeitenden.

Alle FAQs lesen

Die 5 wichtigsten Fakten zum Fahrrad-Leasing mit JobRad®

01 Können alle Arbeitgeber:innen JobRad® anbieten?

Ja! Es gibt keine Mindestabnahmemenge von Rädern. Die einzige Voraussetzung für Arbeitgeber:innen ist, dass das Unternehmen seit 24 Monaten besteht und unsere allgemeinen Bonitätskriterien erfüllt.

02 Welche Räder kommen bei JobRad® in Frage?

Jedes! Egal ob E-BikeLastenrad, Faltrad, Liegerad oder ganz normales Fahrrad – Sie entscheiden, welches Fahrrad für Sie das beste ist.

03 Wie und wo darf man das Dienstrad fahren?

Überall! Sie können mit dem JobRad® zur Arbeit fahren, müssen aber nicht. Privat dürfen Sie es unbegrenzt nutzen, auch im Urlaub. Und damit radeln dürfen alle, die im gleichen Haushalt wohnen.

 

04 Wem gehört das JobRad® eigentlich?

Rechtlich gehört das Fahrrad während der ganzen Laufzeit der Leasing­gesellschaft. Allerdings kann jede:r JobRadler:in das Rad nutzen, wie das eigene.

 

05 Panne, Schaden, Diebstahl – was passiert, wenn es nicht rund läuft?

Die JobRad®-Vollkasko­versicherung und Mobilitäts­garantie schützen Sie auf allen Wegen. Steht das Rad allerdings während einer Reparatur in der Werkstatt, können die laufenden Leasingraten nicht erstattet werden.

 

In Einzelfällen können die Regeln abweichen, weil sich Unternehmen für andere JobRad®-Bedingungen entschieden haben.

JobRadler fährt los Frau blickt hinterher

Wissenswertes zum Fahrrad-Leasing

Laufzeit

Die Leasing-Dauer fürs JobRad® beträgt immer 36 Monate. Muss der Vertrag dennoch vorzeitig beendet werden, gibt es selbstverständlich Lösungen.

 

Versicherung & Service

Eine umfangreiche Versicherung mit Mobilitäts­garantie ist bei jedem JobRad® dabei. Inspektion und Verschleiß­reparaturen buchen Sie einfach über unsere Services dazu.

 

Leasingende

Ist die Leasinglaufzeit vorbei, können Angestellte das Fahrrad entweder kaufen oder zurückgeben – und wer möchte, kann sich ein weiteres Fahrrad aussuchen und weiterleasen.

 

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