Gehalts­umwandlung mit Fahrrad: So geht‘s

Die Entgeltumwandlung beim Fahrrad-Leasing ist attraktiv für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert sie? Und wird das JobRad® vom Brutto- oder Nettogehalt abgezogen?
Hier finden Sie kompakte Antworten auf alle Fragen.

JobRadler steht am Containerhafen und blickt selbstbewusst in die Kamera

Was ist JobRad® per Gehaltsumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung im Fahrrad-Leasing (auch Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt) wird der Barlohn in einen Sachlohn umgewandelt: Arbeitnehmer:innen verzichten während der Leasingdauer monatlich auf einen kleinen Teil ihres Lohns in der Höhe der Leasingrate. Im Gegenzug überlässt ihnen ihr:e Arbeitgeber:in das JobRad® zur freien Nutzung – geschäftlich und privat.

Brutto oder Netto?

Beim JobRad® per Gehaltsumwandlung geht die Leasingrate fürs Fahrrad vom Bruttogehalt ab, also bevor die Steuern fällig werden.

Was ist der Vorteil?

Weil die monatliche Rate nicht versteuert wird, verringert die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad die fälligen Steuern und Sozialabgaben.

Wie berechnet sich die Umwand­lungs­rate fürs JobRad®?

Die monatliche Umwandlungsrate fürs JobRad® ist die Rate, die Arbeitnehmer:innen vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie setzt sich aus den folgenden Kosten zusammen:

  • Nutzungsrate fürs JobRad®
  • Versicherung (Vollkasko inkl. Mobilitätsgarantie)
  • gebuchte Services

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Umwandlungs­rate ≠ tatsächlich gezahlter Betrag!

Mit der monatlichen Umwandlungsrate fürs JobRad® können Sie nicht die Ersparnis berechnen – denn die entsteht erst durch die gesparten Steuern. Mit unserem JobRad®-Rechner ermitteln Sie schnell, was ein JobRad® spart – je nach Fahrradpreis, Einkommen und Steuerklasse.

JobRadler mit Mountainbike lachend

So wird die Gehalts­umwandlung fürs Fahrrad noch attraktiver

Die Entgeltumwandlung fürs Fahrrad-Leasing ist für Unternehmen attraktiv: Denn direkte Kosten hat JobRad® für Arbeitgeber:innen nicht. Die Leasingraten finanzieren die Mitarbeitenden selbst. Viele Firmen unterstützen diesen Benefit finanziell und machen das JobRad® per Gehaltsumwandlung noch attraktiver für Ihre Mitarbeitenden – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand:

Zusatz­leistungen übernehmen

Übernehmen Sie Leistungen wie Versicherung oder Services – so garantieren Sie gleichzeitig maximale Sicherheit für Ihre Beschäftigten und entscheiden, welche Service-Optionen wichtig sind.

Monatliche Rate bezuschussen

Zahlen Sie als Arbeitgeber:in einen Zuschuss zum JobRad®, verringert sich die monatliche Umwandlungsrate für die Mitarbeitenden entsprechend – und sie sparen noch mehr. Wie hoch der Betrag ausfällt, entscheiden Sie selbst.

Fragen zur Gehaltsumwandlung mit JobRad®

Wie sieht beim Fahrrad- oder E-Bike-Leasing ein Lohnabrechnungs-Beispiel aus?

Arbeitgeber:innen müssen das Fahrrad- oder E-Bike Leasing in der Lohnabrechnung beachten: Während der Nutzungsdauer (36 Monate) wird das Bruttogehalt um die Nutzungsrate fürs Rad reduziert. Hinzugerechnet wird der geldwerte Vorteil für das JobRad®, der von den Arbeitnehmer:innen zu versteuern ist.

JobRad® in der Lohnabrechnung – ein Beispiel:
Bruttogehalt: 3.000,-- €
Nutzungsrate: 133,39 €
Geldwerter Vorteil 9,-- €

Vorsteuer- vs. nicht vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber: Was ist zu beachten?

Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad® für Arbeitnehmer:innen wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.

Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Arbeitgeber:innen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.

JobRadler vor einem Kran am Güterbahnhof

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Kontaktieren Sie uns gerne, wir führen Sie durch den Prozess.

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