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Ihr:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® schon an?
In einem kostenfreien Web-Seminar erfahren Sie, wie aus Ihrem Wunschrad in wenigen Schritten ein JobRad® wird.
Häufige Fragen
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.
Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?
Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!
Bitte beachten Sie:
- Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
- Als JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sind. Bei einigen wenigen Modellen kann diese Definition strittig sein und muss dann im Einzelfall geprüft werden.
- Wenn es Ihr:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
Bietet jedes Fahrradgeschäft JobRad® an?
Nein, aber jede:r Händler:in kann es. In Deutschland haben Sie die Auswahl aus über 6500 JobRad®-Fachhändler:innen – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt stetig weiter.
Einen Fachhandel in Ihrer Nähe finden Sie bequem über unsere Karte.
Darf man ein JobRad® auch privat nutzen?
Ja! Egal wann und wo: Für Ihr JobRad® ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann Ihr:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.
Warum ist JobRad® günstiger als der Direktkauf?
Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden!
Wie? Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Gehaltsanspruchs der Mitarbeitenden in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den:die Arbeitnehmer:in wie auch für den:die Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von den Mitarbeitenden zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?
Ihre Raten und Ihre mögliche Ersparnis berechnen Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen finden Sie in diesem Video.
Tipp: Sie sind bereits im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens angemeldet? Dann nutzen Sie den Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad®-Portals Ihrer Firma: Dort sind die exakten Konditionen Ihrer:s Arbeitgeber:ins hinterlegt.
Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra finden Sie hier.
Was ist die Umwandlungsrate?
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den Sie tatsächlich für das JobRad® zahlen. Sie setzt sich zusammen aus:
- der Nutzungsrate für das JobRad® – diese macht den größten Anteil aus
- der Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung (falls nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen)
- der Rate für die JobRad®-Inspektion bzw. den JobRad®-FullService (falls gebucht und nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen).
Ihr:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.
Sie möchten die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zu unserem Vorteilsrechner.
Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?
Richtig – das sind aber nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad®-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn sie wird aus dem Bruttoentgelt bezahlt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchten Sie die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab.
Tipps:
- Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung können Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung, JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService, fahren Sie noch günstiger.
- Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des "erweiterten Modus".
- Ihr:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann empfehlen wir Ihnen, sich im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens zu registrieren und den Vorteilsrechner im Login-Bereich zu nutzen. Dort sind alle individuellen Parameter für Ihr Unternehmen bereits hinterlegt.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.
Kein JobRad-Angebot im Unternehmen?
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