JobRad®-Services
Abhängig vom Leasingrahmenvertrag Ihres Unternehmens mit JobRad® stehen Ihnen verschiedene Service-Pakete zur Auswahl oder sind bereits inbegriffen. Alle Infos über Umfang und Preise hier.
Unsere Services in der Übersicht
Die Grundausstattung: Jedes JobRad® wird durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung geschützt, die JobRad®-Mobilitätsgarantie begleitet Sie auf allen Ihren Wegen.
Mit der JobRad®-Inspektion erhalten Sie einen jährlichen Check – und mit unserem JobRad®-FullService sind darüber hinaus die beim Radfahren unvermeidlichen Verschleißreparaturen abgedeckt.
Standard: Bei jedem JobRad® dabei
Die Grundausstattung aus Vollkaskosversicherung mit Mobilitätsgarantie gilt für Fahrräder & E-Bikes. Bei S-Pedelecs müssen Sie sich selbst um eine Versicherung mit Versicherungskennzeichen kümmern.
Unsere Versicherung schützt Ihr Rad rundum. Unter anderem bei:
- Diebstahl (auch von Anbauteilen) und Raub
- (Verkehrs-) Unfall, Sturz
Beschädigungen unter anderem durch:
- Vandalismus
- Bedienungsfehler
- Beschädigung oder Zerstörung von Akkus und elektronischen Motor- und Steuerungsgeräten
Unsere Mobilitätsgarantie ist Ihr zuverlässiger Begleiter auf dem Rad – und sichert Sie im Fall eines Falles ab.
Auswahl der Leistungen:
- 24-Stunden-Notfallservice erreichbar unter +49 221 8277 9798
- Deutschlandweite und über die EU hinausgehende mobile Pannenhilfe
- Abschleppen nach Panne oder Unfall
- Rückfahrt oder Weiterfahrt
Optional im Angebot Ihres Unternehmens
Die JobRad®-Inspektion
5 € / Monat (zzgl. Mwst.)
- Ein Check pro Vertragsjahr über die dreijährige Laufzeit im JobRad®-Fahrradgeschäft Ihrer Wahl im Wert von insgesamt 270 €
Der JobRad®-FullService
10 € / Monat (zzgl. Mwst.)
- Ein Check pro Vertragsjahr über die dreijährige Laufzeit beim JobRad®-Fahrradgeschäft Ihrer Wahl im Wert von insgesamt 270 €
- Verschleißreparaturen im Wert von bis zu 230 €
Sie brauchen schnelle Hilfe, weil Ihr JobRad® beschädigt oder gestohlen wurde? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs!
Bei Schaden oder Diebstahl – das ist zu tun!
Ist mein JobRad® versichert?
Ja! Jedes JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.
Was mache ich bei einer Panne?
Die JobRad®-Mobilitätsgarantie ist bei jedem JobRad® inklusive und schützt Sie unterwegs, unter anderem mit mobiler Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer. Die Nummer sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.
Habe ich auf mein JobRad® Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller:innen freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in mit.
Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Ihre Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist der:die JobRad®-Fachhandelspartner:in, von dem:der Sie Ihr Rad bezogen haben.
Grundsätzlich gilt:
- Für Ihr JobRad® gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads.
- Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung auf der meinJobRad®-Portal Startseite Ihres Unternehmens.
Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad®. Was tue ich?
Der einfachste Weg zur Schadensmeldung führt über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in. Bringen Sie Ihr JobRad® hierzu zu einem unser zahlreichen Fachhandelsgeschäfte in Ihrer Nähe. Dieses nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und dem:der JobRad®-Fachhandelspartner:in. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden? Hierzu stehen untenstehende Möglichkeiten zur Verfügung.
- über das Schadenportal der assona GmbH
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Mein JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Ihr JobRad® wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melden Sie den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das Schadenportal der assona GmbH oder
- per E-Mail an kundenservice@assona.com oder
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung („Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von Ihrer Entscheidung ab:
Sie möchten kein neues JobRad®?
Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch Ihren Arbeitgeber beendet.
Sie möchten ein neues JobRad®?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues JobRad®?
Erst, wenn der Diebstahl bzw. Schaden durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor, damit wir Ihnen 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:
- Suchen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad im JobRad®-Fachhandel. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
- Senden Sie das Fachhandelsangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
- Bitte warten Sie ab, bis JobRad® Ihren Antrag im meinJobRad®-Portal angelegt hat und werden Sie bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
- Wir legen im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens einen JobRad®-Antrag für Sie an und teilen Ihnen anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
- Alles Weitere läuft wie gewohnt: Sie reichen Ihren Bestellantrag ein und am Ende nehmen Sie Ihr neues JobRad® in Empfang. Wir wünschen jetzt schon eine gute und sichere Fahrt!