JobRad® versteuern: Das müssen Sie wissen

Ach, du liebe Steuer! Muss man das JobRad® in der Steuererklärung angeben? Wie wird ein JobRad® versteuert und was ist nochmal der geldwerte Vorteil? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Mann auf Brücke lehnt über Lenker

Dienstrad-Versteuerung im Überblick

  • Dank JobRad® werden Diensträder seit 2012 steuerlich gefördert.
     
  • Diensträder gibt es in zwei Varianten: Steuerlich gefördert in Form einer Gehaltsumwandlung oder komplett steuerfrei als Gehaltsextra.
     
  • Bei der Gehaltsumwandlung fällt für das JobRad® ein geldwerter Vorteil an. Dieser wird nach der 0,25 %-Regel versteuert.
     
  • Zusätzliche steuerliche Vorteile können Zubehör, Zweiträder oder die Entfernungspauschale einbringen.
     
  • Übernehmen Sie das JobRad® nach 36 Monaten, wird ebenfalls ein geldwerter Vorteil fällig – die Kosten übernimmt JobRad® für Sie.

Geldwerter Vorteil mit JobRad®: So läuft‘s

Ein Dienstrad dürfen Sie auch privat nutzen – damit gilt es als Sachleistung, die Sie von Ihrem Unternehmen bekommen. Das wird „geldwerter Vorteil“ genannt. Je nachdem, welche JobRad®-Variante Ihr Unternehmen anbietet, wird der geldwerte Vorteil fürs Fahrrad versteuert oder nicht:

Wann wird der geldwerte Vorteil fürs Fahrrad versteuert?

Beziehen Sie Ihr JobRad per Gehaltsumwandlung, gilt die 0,25%-Regel. Vereinfacht gesagt müssen 0,25% der UVP für das Rad versteuert werden*. Das passiert automatisch über Ihre Lohnabrechnung – Sie müssen nichts tun.

Beispiel:

Unverbindliche Preisempfehlung: 2.500 €
Geviertelte UVP: 625 €
Abgerundet auf volle 100: 600 €
Davon 1 %: 6 € als geldwerter Vorteil

*Ganz konkret lautet die Rechnung der Finanzbehörden so: Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird geviertelt und auf volle 100€ abgerundet. 1% dieses abgerundeten Viertels wird dann als geldwerter Vorteil zum Gehaltsbrutto hinzugerechnet und versteuert.

Selbst ausrechnen
dienstradleasing-als-gehaltsumwandlung

Wann ist das Firmenrad steuerfrei?

Erhalten Sie JobRad® als Gehaltsextra zusätzlich zum Gehalt, ist die private Nutzung steuerfrei.

Sie müssen nichts für den geldwerten Vorteil Ihres JobRads® zahlen.

dienstradleasing-als-gehaltsextra

Gut zu wissen: Weitere Steuervorteile mit JobRad®

Leasingfähiges Zubehör

Sparen Sie auch mit ausgewähltem Zubehör: Die Steuervorteile gelten auch für viele Teile wie Schlösser, Gepäckträger, Klingel & Co. 

Zweitrad für Angehörige

Viele Arbeitgeber:innen erlauben auch JobRäder für Haushaltsangehörige wie Partner:innen und Kinder. Auch für diese Räder gelten natürlich die Steuervorteile eines Firmenrads.

Arbeitsweg geltend machen

Egal, mit welchem Verkehrsmittel Sie fahren: Mit der Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale werden Ihnen aktuell 0,30 € pro Kilometer in der Steuererklärung angerechnet. Haben Sie einen Arbeitsweg von über 21 km, sind es sogar 0,38 € pro Kilometer.

JobRadlerin mit Mountainbike in einer Häuserschlucht

JobRad® versteuern: Häufige Fragen beantwortet

JobRad® von der Steuer absetzen: Geht das?

Nein – egal, ob das JobRad® per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra genutzt wird. Steuerlich absetzen kann man jedoch die Entfernungspauschale.

Muss das JobRad® in der Steuererklärung angegeben werden?

Nein. Sie müssen das JobRad® in der Steuererklärung nicht angeben. Falls ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, ist das über Ihre Lohnabrechnung bereits geschehen.

Anfahrtsweg zur Arbeit: Versteuern oder nicht?

Nein. Bei Dienstwägen muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden. Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung ist das durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils bereits abgegolten.

Wird der JobRad®-Zuschuss durch Arbeitgeber:innen versteuert?

Nein. Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils für das JobRad® ist das bereits abgegolten.

Fällt ein geldwerter Vorteil fürs JobRad® an, wenn das Rad am Leasingende übernommen wird?

Ja – doch den übernehmen wir für Sie. JobRad® kalkuliert nach Leasingende mit einem vergünstigten Gebraucht­kaufpreis; daraus entsteht wiederum ein geldwerter Vorteil. Diesen dürfen wir laut Finanz­behörden für Sie übernehmen. Und das tun wir gerne.

Was ist bei der E-Bike-Versteuerung zu beachten?

Für E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h gelten die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder.

Was gilt für Versteuerung von S-Pedelecs?

S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge. Dadurch gelten zum Teil andere Regeln als für herkömmliche Fahrräder. Hier erfahren Sie mehr über S-Pedelecs.

JobRad wird in Ihrem Unternehmen schon angeboten?

Bestellen Sie Ihr Wunschrad einfach und schnell im meinJobRad-Portal. Den Zugangslink erhalten Sie über Ihre:n Arbeitgeber:in. 

 

Noch kein JobRad in Ihrem Unternehmen? Bringen Sie die Sache jetzt ins Rollen und begeistern Sie Ihre Führungskraft oder Ihre Personalabteilung mithilfe unserer Informationsmaterialien!

Dienstrad-Versteuerung für besondere Berufsgruppen

  • Für Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende gilt: Auch Sie können die Steuervorteile des Dienstrad-Leasings genießen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Dienstrad-Versteuerung für Selbstständige.
  • Für den öffentlichen Dienst gilt: Das JobRad® gibt es ausschließlich per Gehaltsumwandlung. Ansonsten gelten bei der Dienstrad-Versteuerung alle auf dieser Seite beschriebenen Regeln.

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